- Das deutsche Gesundheitssystem beschreibt ein duales Krankenversicherungssystem.
- Seit 2009 besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.
- Übernimmt bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Kosten aller notwendigen Maßnahmen.
- Jeder hat, unabhängig von den gezahlten Beträgen, den gleichen Anspruch auf Leistungen.
- Solidaritätsprinzip:
- Der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen wird einkommensabhängig berechnet und beträgt derzeit 14,6% (bzw. ermäßigt 14,0%) des Bruttoeinkommen
- Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen ab
- Beitragsfreie Mitversicherung der eigenen Kinder
- Sachleistungsprinzip:
- Leistungen werden dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsnehmerin von der GKV in Form von Dienstleistungen zur Krankenbehandlung bereitgestellt.
- Kontrahierungspflicht:
- Krankenkasse ist verpflichtet Versicherte aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese im Krankheitsfall alle notwendigen medizinischen Leistungen erhalten.
- Versicherungsschutz durch private Unternehmer
- Äquivalenzprinzip:
- Beitragshöhe wird äquivalent zum individuellen Risiko und dem gewünschten Leistungsspektrum bemessen.
- Höhe des Beitrags hängt von Alter und Gesundheit ab.
- Kostenerstattungsprinzip:
- Nach einem ambulanten Arztbesuch bezahlt der Patient und die Patientin zunächst die Rechnung und bekommt den Betrag nachträglich von der privaten Krankenversicherung nach Einreichung der Rechnung zurückerstattet.
Bundesministerium für Gesundheit (2020): Das deutsche Gesundheitssystem. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Broschueren/200629_BMG_Das_deutsche_Gesundheitssystem_DE.pdf (zuletzt geprüft am 18.06.2021).
Winkelmann, J. & Spranger, A. (2019): Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems. Berlin: TU Berlin.
Lena Keppeler, Ricarda Walk