Möglichkeit des Fernbleibens der Arbeit von bis zu 10 Arbeitstagen
- Erforderlichkeit der Organisation einer bedarfsgerechten Pflege für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen (unvermittelt und unerwartet) Pflegesituation bzw. Sicherstellung einer pflegerischen Versorgung in dieser Zeit
- Unverzügliche Mitteilung der Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer an den Arbeitgeber
- Ärztliche Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen (auf Verlangen des Arbeitgebers)
- Pflegeunterstützungsgeld (über Pflegekasse oder private Pflegeversicherungsunternehmen)
- Kündigungsschutz (keine Kündigung von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitszeitverhinderung
Nahe Angehörige können die zehn Tage auch untereinander aufteilen.
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Pflegezeitgesetz. §2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__2.html (zuletzt geprüft am: 03.09.2024).
Kathrin Ebertsch