Pflegegeld bezieht der Pflegebedürftige zur freien Verfügung, was beispielsweise zur Entlohnung von privaten Pflegepersonen im häuslichen Umfeld verwendet werden kann.
- Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
- Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist nicht zweckgebunden.
- Pflege wird im häuslichen Umfeld von Angehörigen ausgeführt.
- Es besteht Anspruch auf Beratungsgespräche durch zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen.
- Diese sind kostenfrei und werden von der Pflegekasse übernommen.
- Bei Pflegegrad 2 oder 3 sind diese halbjährlich verpflichtend.
- Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind diese vierteljährlich verpflichtend.
- Die Terminierung der Beratungsgespräche muss selbst organisiert werden.
- Zweck: Unterstützung, um die Pflege zuhause besser bewerkstelligen zu können (keine Kontrolle)
- Werden die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im schlimmsten Fall entzogen werden. Es muss also ein Nachweis über die abgehaltene Pflegeberatung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Bundesgesundheitsministerium (2024): Pflegegeld. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html (zuletzt geprüft am 03.09.2024).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (zuletzt geprüft am 03.09.2024).
Lisa Daufratshofer