Der Pflegegrad entscheidet über den Leistungsumfang der Pflegekasse. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt ebenso die Höhe der Sach- bzw. Geldleistungen.
Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der MD (Medizinischer Dienst) bzw. MEDICPROOF (privat Versicherte) Einschränkungen der Selbstständigkeit anhand eines vorgegebenen Punktesystems.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Bedarfskonstellation
Die Einschätzung des Grades der Selbstständigkeit orientiert sich an folgenden sechs Lebensbereichen und wird anhand eines Punktesystems ermittelt:
Bundesgesundheitsministerium (2024): Antragsverfahren. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun.html (zuletzt geprüft am 03.09.2024).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit. Begutachtungsinstrument. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (zuletzt geprüft am 03.09.2024).
Lisa Daufratshofer