Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor.
Pflegehilfsmittel müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist keine ärztliche Verordnung nötig. Ein Antrag auf Kostenerstattung, welcher bei der Pflegekasse eingereicht wird, ist ausreichend.
Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Arten einteilen:
Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl)
Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen)
Um eine sichere Kostenerstattung zu gewährleisten, ist es hilfreich, Pflegehilfsmittel nach Rücksprache mit der Pflegekasse bei deren Vertragspartnern (z. B. Sanitätshäuser) zu bestellen.
Der Medizinische Dienst (gesetzlich versichert) bzw. der Gutachter von MEDICPROFF (privat versichert) sollte bereits bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit detaillierte Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln aussprechen.
Ein Hausnotrufsystem, basierend auf Telefontechnik, ermöglicht es pflegebedürftigen Personen ihren Alltag zu meistern und im Notfall Hilfe anfordern zu können.
Wer kann ein Notrufsystem beantragen?
Beantragung
Zur Installation eines Notrufsystems muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Leistung
Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse in Höhe von 23 Euro für monatliche Betriebskosten.
Bundesgesundheitsministerium (2024): Pflegehilfsmittel. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel.html (zuletzt geprüft am 03.09.2024).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Lisa Daufratshofer