Ist die private Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Verrichtung der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege. Die Angabe eines Grundes für die Verhinderung ist nicht verpflichtend anzugeben.
Zur Abrechnung der Verhinderungspflege benötigen die Pflegekassen die Sammlung der Belege.
Bei einer privaten Pflegeperson genügt eine Übersicht der geleisteten Stunden mit Unterschrift.
Leistungen der Verhinderungspflege können mit Leistungen der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Dies funktioniert, wenn Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht umfänglich ausgeschöpft wurden.
In diesem Fall kann allerdings nur die Hälfte des Budgets der Kurzzeitpflege (806 Euro) angerechnet werden. Somit ergibt sich ein Höchstbetrag von 2.418 Euro.
Weiterzahlung Pflegegeld
Im Falle, dass die pflegebedürftige Person vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen bezogen hat, wird während des Zeitraumes der Verhinderungspflege 50 % des Pflegegelds weitergezahlt.
Stundenweise Verhinderungspflege
Es besteht die Möglichkeit eine stundenweise Verhinderungspflege zu organisieren, wenn nur eine kurze (z. B. Arztbesuch) Verhinderung eintritt.
Wird die stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden benötigt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Bundesgesundheitsministerium (2024): Verhinderungspflege. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html (zuletzt geprüft am 04.09.2024).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 39 Verhinderungspflege. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html (zuletzt geprüft am 04.09.2024).
Lisa Daufratshofer