Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15h betragen (bei unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu einem Jahr 15h nicht unterschreiten).
Zinsloses Darlehen in monatlichen Raten (für die Dauer der Freistellung)
Gesamtdauer Pflegezeit + Familienpflegezeit = höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Familienpflegezeitgesetz. §2 Familienpflegezeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__2.html (zuletzt geprüft am 05.09.2024).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Familienpflegezeitgesetz. § 2a Inanspruchnahme der Familienpflegezeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__2a.html (zuletzt geprüft am 05.09.2024).
Kathrin Ebertsch