- Abstand zur täglichen Pflegesituation gewinnen
- Physische & psychische Stabilisierung durch Bewegungs- und Gesprächstherapien
- Entwicklung von Methoden, um aus depressiven Phasen herauszukommen.
- Suche nach Möglichkeiten zur Entlastung der eigenen Person
- Stärkung des Selbstwertgefühls & Reduzierung von schlechtem Gewissen.
- Gespräch mit Hausarzt bzw. Hausärztin
- Gute Begründung der medizinischen Notwendigkeit
- Warum ist die Kur notwendig? (Krankheitsbilder und Beschwerden)
- Welchen Belastungen sind Sie durch die Pflege ausgesetzt?
- Wie wirken sich diese Beschwerden auf Ihren Alltag und die Pflege aus?
- Welche Erwartungen haben Sie an die Reha?
- Welche Ziele sollen mit der Reha erreicht werden?
- Ausfüllen des Antragsformulars aus dem Internet
- Einreichung des Antrags (u. medizinische Befunde) bei der Krankenkasse
-> Genehmigungsbescheid/Ablehnungsbescheid
- Krankenkasse bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn & Durchführung der Leistungen, Rehabilitationseinrichtung (unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten)
-> Krankenkasse berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die besonderen Belange pflegender Angehöriger
- Als Pflegeperson eines Angehörigen haben Sie einen Rechtsanspruch auf stationäre Rehabilitation! Häufig wird den meisten abgelehnten Anträgen nach eingelegtem Widerspruch stattgegeben.
- Die pflegenden Angehörigen können sich eine Wunschklinik aussuchen (wenn Voraussetzungen & medizinische Indikation stimmen).
- Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
- Einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren
- Einheitlicher Versorgungsvertrag (nach §111, 111a SGB V)
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen
Wählt der bzw. die Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zur Hälfte zu tragen (gilt nicht für Mehrkosten im Hinblick auf die Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts, die durch die Krankenkasse übernommen werden)
- Möglichkeit der Versorgung des pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person in einer stationären Rehabilitationseinrichtung (gemeinsam im Zimmer oder separat)
- Sollen die Pflegebedürftigen in einer anderen als in der Einrichtung der pflegenden Angehörigen aufgenommen werden, koordiniert die Krankenkasse mit der Pflegekasse der Pflegebedürftigen deren Versorgung auf Wunsch der pflegenden Angehörigen und mit Einwilligung der Pflegebedürftigen (z.B. Kurzzeitpflegeeinrichtung in näherer Umgebung)
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Fünftes Sozialgesetzbuch. §40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__40.html (zuletzt geprüft am 05.09.2024).
Pflege durch Angehörige (o.J.): Reha für pflegende Angehörige: Das sind Ihre Rechte. Online verfügbar unter: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/reha-fuer-pflegende-angehoerige/ (zuletzt geprüft am 05.09.2024).
Kathrin Ebertsch