Alle Bürger und Bürgerinnen sind verpflichtet sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Geht der Verdienst über die Versicherungspflichtgrenze, können sie sich privat versichern.
Durch Beitrage der Bürger und Bürgerinnen sowie deren Arbeitgebende wird die Gesundheitsversorgung überwiegend finanziert.
Jeder hat den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von der Höhe seines Einkommens und der damit eingezahlten Beiträge.
Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Die ärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter bedarf keiner finanziellen Vorleistung (abgesehen von Zuzahlungen). Kliniken, Apotheken etc. rechnen direkt mit der jeweiligen GKV ab.
Vertreter von Krankenkassen und Leistungserbringenden erörtern und entscheiden zentrale Fragen der Leistungserbringung und Vergütung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das bedeutendste Gremium.
Bundesministerium für Gesundheit (2020). Das deutsche Gesundheitssystem. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/ Gesundheit/Broschueren/200629_BMG_Das_deutsche_Gesundheitssystem_DE.pdf (zuletzt geprüft am 18.06.2021).
Lena Keppeler
Ricarda Walk
Pflegewissenschaftlerin
Pflegeexpertin APN
Stabsstelle Digitalisierung und Pflegewissenschaft
Chirurgische Klinik
Universitätsklinikum Augsburg
Universitätsklinikum Heidelberg