Pflegebedürftigkeit

Lisa Daufratshofer M. A./ November 9, 2021/ Angehörige, Leistungen der Pflegeversicherung/ 0Kommentare

Wer ist pflegebedürftig nach § 14 SGB XI?

  • Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit 
  • Unterstützung von weiteren Personen notwendig
  • Körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen
  • Personen, die Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können
  • Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen

Welche Bereiche werden betrachtet?

Bewertung der sechs Lebensbereiche bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Literatur

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 14 Pflegebedürftigkeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (2017): Das neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit. Online verfügbar unter: https://www.medizinischerdienst.de/fileadmin/MDK-zentraler-Ordner/Downloads/10_Leistungserbringer_Pflege/2017_Fachinformation_NBA_Pflegebegutachtung.pdf (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

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