Wer ist pflegebedürftig nach § 14 SGB XI?

Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
Unterstützung von weiteren Personen notwendig
Körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen
Personen, die Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen
Welche Bereiche werden betrachtet?

Literatur
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 14 Pflegebedürftigkeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (2017): Das neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit. Online verfügbar unter: https://www.medizinischerdienst.de/fileadmin/MDK-zentraler-Ordner/Downloads/10_Leistungserbringer_Pflege/2017_Fachinformation_NBA_Pflegebegutachtung.pdf (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
