Pflegebedürftigkeit
Wer ist pflegebedürftig nach § 14 SGB XI?

- Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
- Unterstützung von weiteren Personen notwendig
- Körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen
- Personen, die Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können
- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen
Welche Bereiche werden betrachtet?

Literatur
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 14 Pflegebedürftigkeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (2017): Das neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit. Online verfügbar unter: https://www.medizinischerdienst.de/fileadmin/MDK-zentraler-Ordner/Downloads/10_Leistungserbringer_Pflege/2017_Fachinformation_NBA_Pflegebegutachtung.pdf (zuletzt geprüft am 05.01.2022).