Pflegekurse

Lisa Daufratshofer M. A./ Dezember 21, 2021/ Angehörige, Leistungen der Pflegeversicherung/ 0Kommentare

Was ist ein Pflegekurs nach § 45 SGB XI?

Kostenlose Schulungskurse der Pflegekasse vor Ort oder digital mit theoretischer und praktischer Beratung und Anleitung zu pflegerischen Themen, z. B. Rückenschonende Arbeitsweise, Unterstützung bei der Körperpflege sowie Leistungen der Pflegeversicherung 

Was soll ein Pflegekurs bezwecken?

  • Kontaktknüpfung und Austausch zwischen pflegenden Angehörigen
  • Stärkung und Erleichterung der häuslichen Pflege
  • Verminderung von körperlichen und seelischen Belastungen von pflegenden Angehörigen
  • Vermittlung von Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege

Wer kann an einem Pflegekurs teilnehmen?

  • An einem Pflegekurs können pflegende Angehörige teilnehmen, die über wenig bis keine pflegerische Kenntnisse verfügen.
  • Am einem Pflegekurs können aber auch einfach interessierte Personen, ohne Pflege eines Angehörigen, teilnehmen.

Welche Leistungen können bewilligt werden?

  • Die Pflegekassen erstatten die gesamten Kosten des Pflegekurses.
  • Der Pflegekurs besteht meist aus acht Themenblöcken zu je 90 Minuten.
  • Der Pflegekurs muss bei einem anerkannten Anbieter absolviert werden. Ansonsten werden die Kosten nicht übernommen.
  • Oftmals bieten die Pflegekassen direkt Kurse an oder haben externe Kooperationen, z. B. ambulante Pflegedienste

Tipps

  • Auf Wunsch der Pflegeperson/pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt; die Pflegekassen bieten auch digitale Pflegekurse an.
  • Fragen Sie nach bei Ihrer Pflegekasse!

Literatur

Bundesgesundheitsministerium (2022): Pflegekurse. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegekurse.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

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