Die fünf Grundprinzipien des Gesundheitssystems

Lena Keppeler M. Sc., Ricarda Walk M. Sc. and Kathrin Ebertsch M.A./ April 26, 2022/ Angehörige, Beruflich Pflegende, Pflegestudierende/ 0Kommentare

Versicherungspflicht

  • Alle Bürger und Bürgerinnen sind verpflichtet sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
  • Geht der Verdienst über die Versicherungspflichtgrenze, können sie sich privat versichern.

Beitragsfinanzierung

  • Durch Beitrage der Bürger und Bürgerinnen sowie deren Arbeitgebende wird die Gesundheitsversorgung überwiegend finanziert.

Solidaritätsprinzip

  • Jeder hat den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von der Höhe seines Einkommens und der damit eingezahlten Beiträge.
  • Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. 

Sachleistungsprinzip

  • Die ärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter bedarf keiner finanziellen Vorleistung (abgesehen von Zuzahlungen). Kliniken, Apotheken etc. rechnen direkt mit der jeweiligen GKV ab.

Selbstverwaltungsprinzip

  • Vertreter von Krankenkassen und Leistungserbringenden erörtern und entscheiden zentrale Fragen der Leistungserbringung und Vergütung.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das bedeutendste Gremium.

Literatur

Bundesministerium für Gesundheit (2020). Das deutsche Gesundheitssystem. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Broschueren/200629_BMG_Das_deutsche_Gesundheitssystem_DE.pdf (zuletzt geprüft am 18.06.2021).

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Lena Keppeler M. Sc.
Pflegewissenschaftlerin am Universitätsklinikum Augsburg
Ricarda Walk M. Sc.
Pflegewissenschaftlerin am Universitätsklinikum Augsburg
Redaktionelle Verantwortlichkeit am Universitätsklinikum Augsburg

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