Die fünf Grundprinzipien des Gesundheitssystems
Versicherungspflicht
- Alle Bürger und Bürgerinnen sind verpflichtet sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
- Geht der Verdienst über die Versicherungspflichtgrenze, können sie sich privat versichern.
Beitragsfinanzierung
- Durch Beitrage der Bürger und Bürgerinnen sowie deren Arbeitgebende wird die Gesundheitsversorgung überwiegend finanziert.
Solidaritätsprinzip
- Jeder hat den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von der Höhe seines Einkommens und der damit eingezahlten Beiträge.
- Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Sachleistungsprinzip
- Die ärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter bedarf keiner finanziellen Vorleistung (abgesehen von Zuzahlungen). Kliniken, Apotheken etc. rechnen direkt mit der jeweiligen GKV ab.
Selbstverwaltungsprinzip
- Vertreter von Krankenkassen und Leistungserbringenden erörtern und entscheiden zentrale Fragen der Leistungserbringung und Vergütung.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das bedeutendste Gremium.
Literatur
Bundesministerium für Gesundheit (2020). Das deutsche Gesundheitssystem. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Broschueren/200629_BMG_Das_deutsche_Gesundheitssystem_DE.pdf (zuletzt geprüft am 18.06.2021).