Pflegeberatung

Lisa Daufratshofer M. A./ November 17, 2021/ Angehörige, Leistungen der Pflegeversicherung/ 0Kommentare

Was bedeutet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Eine Pflegesituation bringt teilweise viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Im Rahmen einer Pflegeberatung erhalten Sie individuelle Antworten auf Ihre Fragen. 

  • Individuelle Beratung von pflegenden Angehörigen
  • Beispielthemen: Hilfsmittel für die Pflege, Entlastungsmöglichkeiten
  • Weitere Beratungsthemen: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Darstellung passender Ansprechpartner für die häusliche Pflege

Ablauf

  • Der Termin kann von einem anerkannten Pflegedienst oder Pflegeberaterin bzw. Pflegeberater durchgeführt werden.
  • Die Kosten werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.
  • Sammlung der Fragen vor der Pflegeberatung, um nichts Wichtiges zu vergessen
  • Termin am besten in der Wohnung der pflegebedürftigen Person abhalten, da individuelle Gegebenheiten miteinfließen können.
  • Ein Nachweis über die stattgefundene Beratung muss bei der Pflegekasse eingereicht werden (reine Information, keine Neubewertung des Pflegegrads).

Zweck & Pflicht einer Pflegeberatung?

  • Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eines Pflegegrades oder weiterer Leistungen der Pflegeversicherung, muss eine Pflegeberatung mit einem konkreten Ansprechpartner angeboten werden (oder mittels Beratungsgutschein)
  • Bei Pflegegrad 2 oder 3 sind diese halbjährlich verpflichtend
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind diese vierteljährlich verpflichtend 
  • Die Terminierung der Beratungsgespräche muss selbst organisiert werden
  • Die Pflegekassen informieren über anerkannte Dienste
  • Zweck: Unterstützung, um die Pflege zuhause besser bewerkstelligen zu können (keine Kontrolle)
  • Werden die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im schlimmsten Fall entzogen werden. Es muss also ein Nachweis über die abgehaltene Pflegeberatung bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Tipps

  • Detaillierte Informationen über Inhalte der Pflegeberatung dürfen nur mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. den Angehörigen an die Pflegekasse erfolgen. 
  • Ausnahme: Es liegt eine akute Gefährdung vor (z. B. körperliche Gewalt) 

Schon gewusst? Nützliches zum Unterschied gesetzlich und privat Versicherter

  • Gesetzlich: Unabhängige Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegekassen
  • Privat: Beratung durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater von „compass“

Kontakt & weiterführende Informationen

  • Telefonnummer des Pflegeservice: 0800 7721111
  • Telefonnummer: 0800 1018800

Literatur

Bundesgesundheitsministerium (2022): Beratung im Pflegefall. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/beratung-im-pflegefall.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 7a Pflegeberatung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

Verbraucherzentrale (2022): Die neue Pflegereform und was Sie dazu wissen sollten. Online verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-neue-pflegereform-und-was-sie-dazu-wissen-sollten-63628 (zuletzt geprüft am 19.01.2022)

Zentrum für Qualität in der Pflege (2022): Datenbank. Beratung zur Pflege. Online verfügbar unter: https://www.zqp.de/beratung-pflege/ (zuletzt geprüft am 10.01.2022).

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