Pflegeberatung
Was bedeutet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Eine Pflegesituation bringt teilweise viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Im Rahmen einer Pflegeberatung erhalten Sie individuelle Antworten auf Ihre Fragen.
- Individuelle Beratung von pflegenden Angehörigen
- Beispielthemen: Hilfsmittel für die Pflege, Entlastungsmöglichkeiten
- Weitere Beratungsthemen: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Darstellung passender Ansprechpartner für die häusliche Pflege
Ablauf
- Der Termin kann von einem anerkannten Pflegedienst oder Pflegeberaterin bzw. Pflegeberater durchgeführt werden.
- Die Kosten werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.
- Sammlung der Fragen vor der Pflegeberatung, um nichts Wichtiges zu vergessen
- Termin am besten in der Wohnung der pflegebedürftigen Person abhalten, da individuelle Gegebenheiten miteinfließen können.
- Ein Nachweis über die stattgefundene Beratung muss bei der Pflegekasse eingereicht werden (reine Information, keine Neubewertung des Pflegegrads).
Zweck & Pflicht einer Pflegeberatung?
- Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eines Pflegegrades oder weiterer Leistungen der Pflegeversicherung, muss eine Pflegeberatung mit einem konkreten Ansprechpartner angeboten werden (oder mittels Beratungsgutschein)
- Bei Pflegegrad 2 oder 3 sind diese halbjährlich verpflichtend
- Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind diese vierteljährlich verpflichtend
- Die Terminierung der Beratungsgespräche muss selbst organisiert werden
- Die Pflegekassen informieren über anerkannte Dienste
- Zweck: Unterstützung, um die Pflege zuhause besser bewerkstelligen zu können (keine Kontrolle)
- Werden die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im schlimmsten Fall entzogen werden. Es muss also ein Nachweis über die abgehaltene Pflegeberatung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Tipps
- Detaillierte Informationen über Inhalte der Pflegeberatung dürfen nur mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. den Angehörigen an die Pflegekasse erfolgen.
- Ausnahme: Es liegt eine akute Gefährdung vor (z. B. körperliche Gewalt)
Schon gewusst? Nützliches zum Unterschied gesetzlich und privat Versicherter
- Gesetzlich: Unabhängige Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegekassen
- Privat: Beratung durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater von „compass“
Kontakt & weiterführende Informationen
- Die unabhängige Pflegeberatung für Bayern (Gesetzliche Versicherung)
- Telefonnummer des Pflegeservice: 0800 7721111
- Compass (Private Versicherung)
- Telefonnummer: 0800 1018800
Literatur
Bundesgesundheitsministerium (2022): Beratung im Pflegefall. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/beratung-im-pflegefall.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 7a Pflegeberatung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Verbraucherzentrale (2022): Die neue Pflegereform und was Sie dazu wissen sollten. Online verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-neue-pflegereform-und-was-sie-dazu-wissen-sollten-63628 (zuletzt geprüft am 19.01.2022)
Zentrum für Qualität in der Pflege (2022): Datenbank. Beratung zur Pflege. Online verfügbar unter: https://www.zqp.de/beratung-pflege/ (zuletzt geprüft am 10.01.2022).