Häusliche Intensivpflege
Was versteht man unter der häuslichen Intensivpflege?
- Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen außerhalb einer Klinik im häuslichen Umfeld.
- Die intensivpflegerische Versorgung erfolgt häufig bis zu 24 Stunden, rund um die Uhr durch examinierte Pflegefachpersonen.
- Der die Intensivpflege übernehmende Pflegedienst benötigt i.d.R. eine Zulassung gemäß § 72 SGB XI und § 132a SGB, die spezielle häusliche Krankenpflege wird durch § 37 SGB V geregelt.
Welche Versorgungsformen gibt es?
- Versorgung im eigenen Zuhause
Die Pflegebedürftigen leben in der eigenen Häuslichkeit und werden bis zu 24 Stunden am Tag von einer Pflegefachperson versorgt, die die Behandlungs- und Grundpflege erbringt, und Unterstützung bei allen Aktivitäten des Alltags gewährleistet.
- Wohngemeinschaft
In speziellen Wohngemeinschaften für Intensivpflege leben meist mehrere Personen mit einem hohen Intensivpflegebedarf zusammen und werden hier in der Regel 24 Stunden von einem Pflegedienst betreut.
Literatur
Jacobs, K.; Kuhlmey, A.; Greß, S.; Klauber, J. & Schwinger, A. (2017): Pflege-Report 2017. Die Versorgung der Pflegebedürftigen. Berlin: Schattauer.