Was versteht man unter der häuslichen Intensivpflege?

Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen außerhalb einer Klinik im häuslichen Umfeld.
Die intensivpflegerische Versorgung erfolgt häufig bis zu 24 Stunden, rund um die Uhr durch examinierte Pflegefachpersonen.
Der die Intensivpflege übernehmende Pflegedienst benötigt i.d.R. eine Zulassung gemäß § 72 SGB XI und § 132a SGB, die spezielle häusliche Krankenpflege wird durch § 37 SGB V geregelt.
Welche Versorgungsformen gibt es?

Versorgung im eigenen Zuhause
Die Pflegebedürftigen leben in der eigenen Häuslichkeit und werden bis zu 24 Stunden am Tag von einer Pflegefachperson versorgt, die die Behandlungs- und Grundpflege erbringt, und Unterstützung bei allen Aktivitäten des Alltags gewährleistet.
Wohngemeinschaft
In speziellen Wohngemeinschaften für Intensivpflege leben meist mehrere Personen mit einem hohen Intensivpflegebedarf zusammen und werden hier in der Regel 24 Stunden von einem Pflegedienst betreut.
Literatur
Jacobs, K.; Kuhlmey, A.; Greß, S.; Klauber, J. & Schwinger, A. (2017): Pflege-Report 2017. Die Versorgung der Pflegebedürftigen. Berlin: Schattauer.