Häusliche Intensivpflege

Lena Keppeler M. Sc., Ricarda Walk M. Sc. and Kathrin Ebertsch M.A./ April 5, 2022/ Angehörige, Beruflich Pflegende, Pflegestudierende/ 0Kommentare

Was versteht man unter der häuslichen Intensivpflege?

  • Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen außerhalb einer Klinik im häuslichen Umfeld.
  • Die intensivpflegerische Versorgung erfolgt häufig bis zu 24 Stunden, rund um die Uhr durch examinierte Pflegefachpersonen.
  • Der die Intensivpflege übernehmende Pflegedienst benötigt i.d.R. eine Zulassung gemäß § 72 SGB XI und § 132a SGB, die spezielle häusliche Krankenpflege wird durch § 37 SGB V geregelt.

Welche Versorgungsformen gibt es?

  • Versorgung im eigenen Zuhause

Die Pflegebedürftigen leben in der eigenen Häuslichkeit und werden bis zu 24 Stunden am Tag von einer Pflegefachperson versorgt, die die Behandlungs- und Grundpflege erbringt, und Unterstützung bei allen Aktivitäten des Alltags gewährleistet.

  • Wohngemeinschaft

In speziellen Wohngemeinschaften für Intensivpflege leben meist mehrere Personen mit einem hohen Intensivpflegebedarf zusammen und werden hier in der Regel 24 Stunden von einem Pflegedienst betreut.

Literatur

Jacobs, K.; Kuhlmey, A.; Greß, S.; Klauber, J. & Schwinger, A. (2017): Pflege-Report 2017. Die Versorgung der Pflegebedürftigen. Berlin: Schattauer.

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Lena Keppeler M. Sc.
Pflegewissenschaftlerin am Universitätsklinikum Augsburg
Ricarda Walk M. Sc.
Pflegewissenschaftlerin am Universitätsklinikum Augsburg
Redaktionelle Verantwortlichkeit am Universitätsklinikum Augsburg

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