Pflegegrad

Lisa Daufratshofer M. A./ Dezember 17, 2021/ Angehörige, Leistungen der Pflegeversicherung/ 0Kommentare

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad entscheidet über den Leistungsumfang der Pflegekasse. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt ebenso die Höhe der Sach- bzw. Geldleistungen.

Wie viele Pflegegrad gibt es?

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der MD (Medizinischer Dienst) bzw. MEDICPROOF (privat Versicherte) Einschränkungen der Selbstständigkeit anhand eines vorgegebenen Punktesystems.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Bedarfskonstellation 

Welche Bereiche werden begutachtet?

Die Einschätzung des Grades der Selbstständigkeit orientiert sich an folgenden sechs Lebensbereichen und wird anhand eines Punktesystems ermittelt:

  • Mobilitätz. B. Kann sich die betroffene Person allein in der Häuslichkeit bewegen?
  • Geistige und kommunikative Fähigkeitenz. B. Ist die Person zeitlich und örtlich orientiert?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagenz. B. Ist die pflegebedürftige Person unruhig in der Nacht?
  • Selbstversorgungz. B. Kann die antragstellende Person die Körperpflege eigenständig durchführen?
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigungz. B. Kann die pflegebedürftige Person Medikamente selbstständig einnehmen?
  • Gestaltungen des Alltagslebens und sozialer Kontakte, z. B. Kann die oder der Betroffene den Tagesablauf selbstständig strukturieren und gestalten?

Literatur

Bundesgesundheitsministerium (2022): Pflegegrade. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit. Begutachtungsinstrument. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

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