Pflegesachleistungen
Was sind Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI?

- Dienstleistungen, die von einem professionellen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden.
- Beispiele: Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Welche Voraussetzungen gelten?

- Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
- Die Pflege wird in häuslicher Umgebung getätigt
- Die Höhe des Sachgeldes hängt vom festgestellten Pflegegrad ab
Wie wird der Antrag gestellt?

Formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse mit dem Stichwort „Pflegesachleistungen“ einreichen.
Wie hoch können die Leistungen maximal ausfallen?
Pflegesachleistungen sind ab dem 01.01.2022 aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung um 5% gestiegen.

- Pflegegrad 2: 724 Euro (vor dem 01.01.2022: 689 Euro)
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro (vor dem 01.01.2022: 1.298 Euro)
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro (vor dem 01.01.2022: 1.612 Euro)
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro (vor dem 01.01.2022: 1.995 Euro)
Schon gewusst? Nützliches zu Kosten und Finanzierung

- Die entstehenden Kosten bei Inanspruchnahme von Leistungen werden vor Vertragsabschluss durch einen Kostenvoranschlag des ambulanten Pflegedienstes aufgeführt.
- Teilweise werden mehr Leistungen beansprucht als über die Pflegesachleistungen abgedeckt. Dieser Restbetrag muss von der betroffenen Person oder den Angehörigen selbst finanziert werden. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen wickelt der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Tipps

Es gibt Möglichkeiten bei der Auswahl des Leistungsangebots der ambulanten Pflegedienste. Die zuständigen Pflegekassen unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst.
Literatur
Bundesgesundheitsministerium (2022): Pflegedienst und Pflegesachleistungen. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegedienst-und-pflegesachleistungen.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Bundesgesundheitsministerium (2022): Gesetz zur Weiterentwicklung in der Gesundheitsversorgung. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html (zuletzt geprüft am 20.02.2022).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 36 Pflegesachleistung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (2021): Bundesgesetzblatt. Jahrgang 2021. Teil 1, Nr. 44. Online verfügbar unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2754.pdf#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2754.pdf%27%5D__1642671142479 (zuletzt geprüft am 20.01.2022).
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