Pflegegeld
Was versteht man unter Pflegegeld nach § 37 SGB XI?

Pflegegeld bezieht der Pflegebedürftige zur freien Verfügung, was beispielsweise zur Entlohnung von privaten Pflegepersonen im häuslichen Umfeld verwendet werden kann.
Welche Voraussetzungen gelten?

Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist nicht zweckgebunden
Pflege wird im häuslichen Umfeld von Angehörigen ausgeführt
Es besteht Anspruch auf Beratungsgespräche durch zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen
Schon gewusst? Wann ist Pflegeberatung verpflichtend?

Diese sind kostenfrei und werden von der Pflegekasse übernommen
Bei Pflegegrad 2 oder 3 sind diese halbjährlich verpflichtend
Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind diese vierteljährlich verpflichtend
Die Terminierung der Beratungsgespräche muss selbst organisiert werden
Zweck: Unterstützung, um die Pflege zuhause besser bewerkstelligen zu können (keine Kontrolle)
Werden die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im schlimmsten Fall entzogen werden. Es muss also ein Nachweis über die abgehaltene Pflegeberatung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Literatur
Bundesgesundheitsministerium (2022): Pflegegeld. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
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