Antrag Pflegegrad

Lisa Daufratshofer M. A./ Dezember 17, 2021/ Angehörige, Leistungen der Pflegeversicherung/ 0Kommentare

Sobald eine Pflegebedürftigkeit besteht, kann ein Pflegegrad beantragt werden.

  • Leistungen der Pflegeversicherung können bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Dies kann schriftlich, aber auch telefonisch erfolgen. 
  • Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. 

Wer stellt den Antrag?

Den Antrag kann die betroffene Person selbst, Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn aber auch Bekannte stellen, sofern diese dazu bevollmächtigt sind. 

Wann besteht Anspruch?

Leistungsansprüche können geltend gemacht werden, sofern die versicherte Person in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt hat oder familienversichert gewesen ist.

Wie läuft die Begutachtung ab?

  • Besuch der Gutachterin bzw. des Gutachters (Pflegefachperson oder Ärztin bzw. Arzt) in der Wohnung bzw. Pflegeeinrichtung des Betroffenen mit vorheriger Terminvereinbarung
  • Im Idealfall sind Angehörige bei der Begutachtung unterstützend vor Ort 
  • Begutachtung der Selbstständigkeit der antragstellenden Person
  • Ein standardisiertes Begutachtungsinstrument zur individuellen Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Vergabe eines Pflegegrades findet Anwendung. Ob die Beeinträchtigung körperlicher, geistiger oder psychischer Natur ist, spielt hierbei keine Rolle.

Welche Fragen werden bei der Begutachtung gestellt?

  • Wie kommt der oder die Pflegebedürftige im Alltag noch allein zurecht?
  • Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden?
  • Wie selbstständig ist die betroffene Person?
  • Wobei wird Unterstützung benötigt?

Was ist bei Bearbeitung- und Begutachtungsfristen zu beachten?

  • Die gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist zur Beantragung von Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage
  • Bei einem stationären Aufenthalt (Klinik, Rehabilitation, Hospiz) oder einer ambulanten Palliativversorgung ist die Begutachtung durch den MD oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter im Zeitraum von einer Woche durchzuführen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgungssituation erforderlich ist. 
  • Werden die Bearbeitungsfristen nicht eingehalten, so wird für jede begonnene Woche der Überschreitung der Frist 70 Euro berechnet. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich die antragstellende Person in vollstationärer Pflege aufhält und mindestens erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit festgestellt wurden. 

Schon gewusst? Nützliches zum Unterschied gesetzlich und privat Versicherter

  • Gesetzlich Versicherte beantragen den Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse
  • Bei privat Versicherten wird der Antrag beim privaten Versicherungsunternehmen gestellt. Hierbei werden Gutachterinnen und Gutachter von MEDICPROOF zur Begutachtung beauftragt 

Tipps

Um die Pflegebedürftigkeit besser einschätzen zu können, empfiehlt es sich ein Tagebuch über geleistete Tätigkeiten zu führen. 

Literatur

Bundesgesundheitsministerium (2022): Pflegegrade. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

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