Pflegeunterstützungsgeld
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

„Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.“
Was sind die Voraussetzungen, um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten?

- Akut aufgetretene Pflegesituation
- Betroffener Angehöriger der beschäftigten Person ist pflegebedürftig und naher Angehöriger
- Beanspruchung einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach §2 PflegeZG
- Keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes nach §45 des Fünften Buches
- Siehe auch Voraussetzungen “Kurzzeitige Arbeitsverhinderung”
Wie wird die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes berechnet?

- Richtet sich nach den Regularien für die Kinder-Krankengeld-Berechnung (§45 Abs. 2 SGB V)
- 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten
- 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten (mit Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten)
- Es darf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Absatz 3 SGB V nicht überschreiten
Wie wird das Pflegeunterstützungsgeld beantragt?

- Wo? Bei der jeweiligen Pflegekasse/Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person
- Wann? So schnell wie möglich (sobald sich die akute Pflegesituation zeigt)
- Wie? Formular von der zuständigen Pflegekasse
Literatur
Pflege.de (2021): Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatzleistung berechnen und beantragen. Online verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegeunterstuetzungsgeld/ (zuletzt geprüft am 18.01.2022).
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