Pflegehilfsmittel
Was sind Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI?

- Pflegehilfsmittel sollen dem Pflegebedürftigen den Alltag im häuslichen Setting erleichtern und zu einer selbstständigen Lebensführung beitragen.
- Darunter zählen beispielsweise Pflegebetten.
Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?

Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor
Pflegehilfsmittel müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Erleichterung der Pflege
- Beitrag zur Linderung der Beschwerden der pflegebedürftigen Person
- Ermöglichung einer eigenständigen Lebensführung
Wie werden Pflegehilfsmittel beantragt?

Bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist keine ärztliche Verordnung nötig. Ein Antrag auf Kostenerstattung, welcher bei der Pflegekasse eingereicht wird, ist ausreichend.
Welche Leistungen können bewilligt werden?
Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Arten einteilen:

Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl)
- Pflegebedürftige Personen ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal von 25 Euro pro Pflegehilfsmittel tragen
- Teure Pflegehilfsmittel werden überwiegend leihweise zur Verfügung gestellt, so dass die Zuzahlungsgebühr entfällt (außer bei individuellen Anfertigungen)
Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen)
- Die Pflegekasse trägt bis zu 60 Euro pro Monat (Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde der Betrag von 40 Euro auf 60 Euro, befristet bis 31.12.21, angehoben)
Wie werden die Kosten erstattet?

Um eine sichere Kostenerstattung zu gewährleisten, ist es hilfreich, Pflegehilfsmittel nach Rücksprache mit der Pflegekasse bei deren Vertragspartnern (z. B. Sanitätshäuser) zu bestellen.
Schon gewusst? Unterschied Pflegehilfsmittel & Hilfsmittel

- Häufige Verwechslungsgefahren gibt es bei der Wortbedeutung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Wie bereits erwähnt, werden Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen, hingegen Hilfsmittel (z. B. Wundmaterialien, Produkte zur Inkontinenzversorgung) werden von der Krankenkasse finanziert.
- Hilfsmittel dienen zur Sicherstellung des Erfolgs einer Krankenbehandlung, Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder zum Ausgleich einer Behinderung. Dazu ist eine ärztliche Verordnung nötig.
Tipps

Der Medizinische Dienst (gesetzlich versichert) bzw. der Gutachter von MEDICPROFF (privat versichert) sollte bereits bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit detaillierte Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln aussprechen.
Beispiel – Notrufsystem

Ein Hausnotrufsystem, basierend auf Telefontechnik, ermöglicht es pflegebedürftigen Personen ihren Alltag zu meistern und im Notfall Hilfe anfordern zu können.
Wer kann ein Notrufsystem beantragen?
- Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor
- Die pflegebedürftige Person ist überwiegend auf sich allein gestellt im Alltag
- Notfallsituationen können aufgrund des Pflegezustands jederzeit eintreffen
Beantragung
Zur Installation eines Notrufsystems muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Leistung
Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse in Höhe von 23 Euro für monatliche Betriebskosten.
Literatur
Bundesgesundheitsministerium (2022): Pflegehilfsmittel. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).
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